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13 Monate BFSG: Warum die meisten Berliner Websites immer noch nicht barrierefrei sind — und warum 2026 die ersten Bußgelder drohen

A person using a screen reader on a smartphone in a modern Berlin office, with a blurred cityscape background.
A Berlin-focused accessibility scene illustrating the pressure on businesses to make digital services BFSG-compliant before enforcement intensifies.

Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Seitdem müssen alle B2C-Websites und mobilen Anwendungen in Deutschland barrierefrei sein. Ein Jahr später erfüllen schätzungsweise 80% der deutschen KMU-Websites die Anforderungen nicht. Die Aufsichtsbehörden haben ihre Warnphase beendet — 2026 beginnt die Durchsetzung mit Bußgeldern.

Für wen gilt das BFSG überhaupt?

Kurz gesagt: für praktisch jeden, der online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz — aber selbst die sollten sich das genau überlegen, denn Barrierefreiheit erhöht nachweislich die Conversion-Rate.

Das Gesetz gilt für:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops
  • Buchungsplattformen und Terminvereinbarungs-Tools
  • Bank- und Versicherungs-Websites
  • Personenbeförderungsdienste (auch Ride-Sharing-Apps)
  • E-Books, Streaming-Dienste, Messenger-Dienste

Die drei häufigsten Verstöße bei Berliner Websites

  1. Unzureichender Farbkontrast. Heller grauer Text auf weißem Hintergrund ist ein Design-Trend — und eine Barriere für 2,2 Millionen sehbehinderte Menschen in Deutschland. Das BFSG verlangt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Fließtext.
  2. Fehlende oder sinnlose Alt-Texte. Jedes Bild, das Informationen transportiert, braucht einen beschreibenden Alternativtext. „img_2024_03" ist kein Alt-Text. Screenreader-Nutzer wissen dann nicht, was auf dem Bild zu sehen ist.
  3. Nicht mit der Tastatur bedienbar. Viele moderne Websites setzen auf ausgefeilte Hover-Effekte, Mega-Menüs und JavaScript-Overlays — alles Elemente, die ohne Maus oft nicht erreichbar sind.

Was passiert, wenn Sie nicht handeln?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind befugt, Bußgelder von bis zu 100.000 Euro zu verhängen. Die Praxis zeigt: Meist beginnt es mit einer Abmahnung oder Aufforderung zur Nachbesserung. Aber darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen.

Außerdem: Eine nicht barrierefreie Website ist eine verpasste Chance. Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland eine Kaufkraft von über 200 Milliarden Euro. Ein barrierefreier Online-Shop ist nicht nur compliant — er erschließt einen Markt, den Ihre Wettbewerber ignorieren.

Barrierefreiheit ist kein Feature — es ist Design

Der häufigste Fehler: Unternehmen behandeln Accessibility als nachträgliches Add-on. Man baut eine Website, und dann „macht jemand die Barrierefreiheit". So funktioniert es nicht.

Barrierefreiheit muss von der ersten Wireframe an mitgedacht werden: semantisches HTML, logische Überschriften-Hierarchie, ARIA-Labels, Tastatur-Navigation, ausreichende Kontraste, korrekte Formular-Beschriftungen. Und das Beste: All diese Dinge verbessern automatisch auch Ihre SEO. Google liebt barrierefreie Websites.

Bei L1fter bauen wir Websites, die von Anfang an WCAG 2.2 AA-konform sind. Keine nachträglichen Flicken. Keine Überraschungen bei der nächsten BFSG-Prüfung. Und ganz nebenbei: schnellere Ladezeiten, bessere Rankings, höhere Conversions.

L1fter Assistant